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   BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20   

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BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20 (https://dejure.org/2021,31997)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2021 - 5 StR 364/20 (https://dejure.org/2021,31997)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 5 StR 364/20 (https://dejure.org/2021,31997)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 261 StPO
    Sicherungsverwahrung (Hang; zeitnah aufeinanderfolgende Taten; Sachverständigengutachten; Gefährlichkeitsprognose; Gesamtwürdigung); Berücksichtigung errechneter Blutalkoholkonzentration im Rahmen der Beweiswürdigung (Indizienbeweis; Beweiswert; Zweifelssatz; ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 66 Abs. 2 StGB, § 66 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a und b StGB, § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB, § 63 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 64 StGB, § 301 StPO, § 21 StGB, § 246a Abs. 1 StPO, § 72 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in der Sicherungsverwahrung bei Annahme eines Hangs zur Begehung von vorsätzlichen Straftaten (hier: u.a. Sexualstraftaten); Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bzgl. Feststellung eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in der Sicherungsverwahrung bei Annahme eines Hangs zur Begehung von vorsätzlichen Straftaten (hier: u.a. Sexualstraftaten); Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt bzgl. Feststellung eines ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 31.07.2019 - 2 StR 132/19

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Vorliegen eines Hanges:

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Ob ein Hang im Zeitpunkt des Urteils vorliegt, hat das Tatgericht aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung zu bewerten (BGH, Urteile vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHSt 60, 52, 57; Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203).

    Dem Urteil des Landgerichts ermangelt es an einer solchen umfassenden Würdigung; insbesondere lässt es die gebotene Auseinandersetzung mit den Taten des Angeklagten, dem Gutachteninhalt und den wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen in einer für das Revisionsgericht nachvollziehbaren Weise vermissen (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 1 StR 164/17; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

    Zeitnah aufeinanderfolgende Taten können in ihrer Häufung Ausdruck eines eingeschliffenen inneren Zustands des Täters sein, der ihn immer wieder neue Straftaten begehen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19).

  • BGH, 09.08.1988 - 1 StR 231/88

    Blutalkohol - Indiz für Schuldfähigkeit - Tatzeit - Zeitpunkt der Blutentnahme

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Nach den allgemeinen Grundsätzen des Indizienbeweises darf der errechnete Höchstwert der Blutalkoholkonzentration nicht isoliert nach dem Zweifelssatz bewertet werden, wenn andere Beweisanzeichen, die Aufschluss über die Schuldfähigkeit des Angeklagten geben können, vorliegen (BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308, 316).

    Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass den errechneten Blutalkoholwerten hier schon deswegen eine geringere Beweisbedeutung beizumessen sein könnte, weil diese über einen sehr langen Rückrechnungszeitraum - etwa zehn Stunden im ersten und mehr als zehn Stunden im zweiten Fall - ermittelt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 Rn. 10).

  • BGH, 22.04.1998 - 3 StR 15/98

    Höhere Beweisbedeutung von aussagekräftigen psychodiagnostischen Beweisanzeichen

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Er muss vielmehr in eine Gesamtwürdigung aller Beweistatsachen eingebracht werden, die darüber entscheidet, welche Bedeutung ihm neben den sonstigen Beweisanzeichen im Einzelfall zukommt (BGH, Urteile vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286; vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98; Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88; vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 684/88).

    Eine solche Rückrechnung stellt eine mit zahlreichen Fehlerquellen behaftete Schätzung dar, die vom Tatgericht zwar dann nach dem Zweifelssatz zugrunde zu legen ist, wenn es über andere zuverlässige Beweisanzeichen nicht verfügt, deren geringerer Beweiswert aber bei der Abwägung mit sonstigen Beweisanzeichen zu würdigen ist (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98, NJW 1998, 3427, 3428).

  • BGH, 31.10.1989 - 1 StR 419/89

    Anwendung des Zweifelssatzes bei Prüfung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Er muss vielmehr in eine Gesamtwürdigung aller Beweistatsachen eingebracht werden, die darüber entscheidet, welche Bedeutung ihm neben den sonstigen Beweisanzeichen im Einzelfall zukommt (BGH, Urteile vom 31. Oktober 1989 - 1 StR 419/89, BGHSt 36, 286; vom 22. April 1998 - 3 StR 15/98; Beschlüsse vom 4. Oktober 1988 - 1 StR 455/88; vom 15. Dezember 1988 - 1 StR 684/88).
  • BGH, 17.05.2018 - 3 StR 166/18

    Hang zum Konsum berauschender Mittel (soziale Gefährdung oder Gefährlichkeit;

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln ist gegeben, wenn der Betreffende aufgrund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2018 - 3 StR 166/18 mwN).
  • BGH, 30.03.2010 - 3 StR 69/10

    Sexueller Missbrauch von Kindern (besonders schwerer Fall; Zungenkuss);

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Ob ein Hang im Zeitpunkt des Urteils vorliegt, hat das Tatgericht aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung zu bewerten (BGH, Urteile vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHSt 60, 52, 57; Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203).
  • BGH, 24.01.2019 - 5 StR 480/18

    Eine Tat im Rechtssinne bei mehraktigem Geschehen (Handlungseinheit;

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Zudem hat das Landgericht nicht erkennbar bedacht, dass den errechneten Blutalkoholwerten hier schon deswegen eine geringere Beweisbedeutung beizumessen sein könnte, weil diese über einen sehr langen Rückrechnungszeitraum - etwa zehn Stunden im ersten und mehr als zehn Stunden im zweiten Fall - ermittelt worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 9. August 1988 - 1 StR 231/88, BGHSt 35, 308; Beschluss vom 24. Januar 2019 - 5 StR 480/18 Rn. 10).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Eine erhebliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit kann - zusammen mit weiteren Faktoren - Indiz für das Vorliegen eines Hangs sein (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15 mwN).
  • BGH, 24.05.2017 - 1 StR 598/16

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Ob ein Hang im Zeitpunkt des Urteils vorliegt, hat das Tatgericht aufgrund einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung - nach sachverständiger Beratung - unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände in eigener Verantwortung zu bewerten (BGH, Urteile vom 31. Juli 2019 - 2 StR 132/19; vom 22. Oktober 2014 - 5 StR 380/14, BGHSt 60, 52, 57; Beschlüsse vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; vom 30. März 2010 - 3 StR 69/10, NStZ-RR 2010, 203).
  • BGH, 13.11.2007 - 3 StR 341/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrügen; rechtliches Gehör);

    Auszug aus BGH, 26.05.2021 - 5 StR 364/20
    Für die Beurteilung, ob von einem Angeklagten künftig infolge eines Hanges erhebliche Straftaten zu erwarten sind, namentlich solche, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden, und er deshalb für die Allgemeinheit gefährlich ist, bedarf es einer Prognose auf der Grundlage einer umfassenden Gesamtwürdigung der Persönlichkeit des Verurteilten und aller individuellen protektiven und der für die bisherige Delinquenz bedeutsamen Faktoren (vgl. BGH, Beschluss vom 13. November 2007 - 3 StR 341/07; vom 21. April 2005 - 4 StR 89/05, NStZ-RR 2005, 232, 233).
  • BGH, 23.05.2017 - 1 StR 164/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 08.07.2005 - 2 StR 120/05

    Entscheidung zur vorbehaltenen Sicherungsverwahrung aufgehoben

  • BGH, 21.04.2005 - 4 StR 89/05

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Begründung der

  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 455/88
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

  • BGH, 20.02.2018 - 3 StR 645/17

    Voraussetzungen eines Hanges zum übermäßigen Konsum von Rauschmitteln (Konsum

  • BGH, 25.04.2018 - 2 StR 14/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (gesamtschuldnerische

  • BGH, 22.10.2014 - 5 StR 380/14

    Urteilsaufhebung im Fall des Bremerhavener Schlachters

  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung,

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 511/18

    Staufener Missbrauchsfall

  • BGH, 23.03.2022 - 6 StR 61/22

    Grundsätze der Strafzumessung (bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt:

    Denn eine physische Abhängigkeit ist hierfür nicht erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 26. Mai 2021 - 5 StR 364/20; Beschluss vom 24. Februar 2021 - 6 StR 18/21).
  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
    Dem Hang kommt dabei eine wesentliche, auf eine Gefährlichkeit im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 4 StGB hinweisende Bedeutung als prognostisch ungünstiger Gesichtspunkt zu (BGH Urteil vom 26.05.2021 - 5 StR 364/20).
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